Allgemeine Teilnahmebedingungen
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Skifahrten und anderen Veranstaltungen der Ski- und Bergsportabteilung des ESV Sportfreunde München-Neuaubing e.V.
1. Veranstalter
Veranstalter von Skikursen, Skifahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) im Berg- und Skisport-Bereich ist der ESV Sportfreunde München-Neuaubing e.V. (nachfolgend ESV genannt).
Verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen ist die Abteilung "Berg- und Skisport". Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
2. Teilnahmevoraussetzung
Nach der Bayerischen Skischulverordnung darf der ESV die Durchführung von Ski-, Langlauf- und Snowboardunterricht (= Kurse) ausschließlich den Mitgliedern des ESV anbieten. Die für die Teilnahme an Kursen erforderliche Mitgliedschaft ist separat zu beantragen. Bei den Kinderkursen setzen wir den Schulbesuch voraus. Eine explizite Ausnahme davon stellen unsere "Muki-Kurse" dar. Skifahrten und andere Veranstaltungen, die keine Unterrichtsteile enthalten, können auch von Gästen in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen vermittelt der ESV lediglich die Fahrt und ggf. Liftkarten im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses. Spezielle Teilnahmevoraussetzungen, die u.a. in Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt sind, sind für den Teilnehmer verpflichtend. Der Teilnehmer muss die körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften zur Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen haben. Zu den charakterlichen Eigenschaften zählen insbesondere auch Teamfähigkeit, kein Alkoholkonsum, kein Drogen- oder Dopingmittelkonsum.
3. Ausrüstung und Gruppeneinteilung
Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen. Der ESV behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen/Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltung in andere Gruppen einzuteilen. Der ESV hat auch das Recht, die Teilnahme einzelner Personen abzulehnen, sofern diese die für die einzelne Veranstaltung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
4. Mitteilungspflicht
Teilnehmer mit körperlichen oder geistigen Gebrechen/Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und/oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung im Rahmen des Möglichen nicht gewährleistet werden. Der ESV übernimmt weder die Medikation noch die medizinische Versorgung.
5. Teilnehmergebühr
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Abteilung Berg- und Skisport wird eine Teilnehmergebühr erhoben. Die Teilnehmergebühr wird für die einzelnen Veranstaltungen in der Ausschreibung bekanntgegeben. Teilnehmergebühren sind bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung im Voraus zu entrichten. Die Teilnehmergebühr setzt sich zusammen aus einem Fahrkostenanteil und einem nicht übertragbaren Kurskostenanteil. Für die Personenbeförderung bei An- und Abreise in die Skigebiete haftet der jeweilige Busunternehmer (derzeit Martin Geldhauser Omnibusunternehmen im Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co KG, 85649 Hofolding). Der ESV vermittelt lediglich unentgeltlich die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten mit dem Beförderungsunternehmen für die Teilnehmer. Der Beförderungsvertrag kommt somit direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande.
6. Änderungsvorbehalt
Der ESV behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden die bezahlten Teilnehmergebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Skikursgruppen bleibt die Zusammenlegung von leistungsnahen Skikursgruppen vorbehalten. Desweiteren bleiben kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder Absagen von ausgeschriebenen Veranstaltungen aus wetterbedingten oder anderen zwingenden Gründen vorbehalten. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen entfernteren Ort bleibt eine Nachbelastung von Fahrtkosten vorbehalten. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung werden 90% der Teilnehmergebühr zurückerstattet. 10% der Teilnehmergebühr verbleiben dem ESV als Bearbeitungskosten. Wir berücksichtigen Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Überweisungseingangs und behalten uns vor, bei Überschreiten einer Teilnehmerobergrenze Anmeldungen abzulehnen.
7. Rücktritt des Teilnehmers
Bei einem Rücktritt des Teilnehmers bis spätestens 31.12. des Anmeldejahres (bzw. Vorjahres der Veranstaltungen) werden dem Teilnehmer die Teilnehmergebühren unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung von Teilnehmergebühren mehr möglich. Eine Rückerstattung der Kursmitgliedschaftsgebühr ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Skikursen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson ebenfalls Mitglied des ESV und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Ersatzperson ist nicht teilnahmeberechtigt am Skikurs. Der Kurstag ist für den Teilnehmer verfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den Teilnehmergebühren nicht enthalten. Der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
8. Weisungsrecht
Der ESV hat als Veranstalter das Weisungsrecht bei den Veranstaltungen. Die Teilnehmer der Skikurse sind verpflichtet, den Weisungen des Kursleiters/Skilehrers Folge zu leisten. Eine Entfernung während des Skikurses ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Kursleiter/Skilehrer gestattet. Der ESV ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen des Kursleiters/Skilehrers nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
9. Haftung
Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der ESV haftet insbesondere nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen. Im Rahmen der Mitgliederversicherung des ESV besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der gesonderte Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.
10. Krankenversicherungsschutz
Für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen besteht seitens des ESV kein Krankenversicherungsschutz. Es wird den Teilnehmern empfohlen, für eine ausreichende (Auslands)-Krankenversicherung zu sorgen.
11. Bildmaterial
Der Veranstalter wird hiermit vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des ESV entstanden sind, auf der Homepage der DSV Skischule und auf Informationsmaterial (z.B. Programmheft) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt dabei nicht. Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich oder in Textform vor Antritt der Veranstaltung beim ESV mitzuteilen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit möglich vereinbaren die Parteien bereits jetzt, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung im Rahmen der Auslegung (geltungserhaltende Reduktion) eine zumindest teilwirksame Bestimmung treten zu lassen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist München.